Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Förderprogramm der KfW und BAFA für effiziente Gebäude
Förderprogramm der
FinMatch Partner | KfW

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Investoren und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der energetischen Sanierung ihres Bestands. Für gezielte Einzelmaßnahmen stehen dabei zwei Förderstellen zur Verfügung: das BAFA für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie die KfW für den Heizungstausch.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – etwa Dämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern und Türen – werden mit 15 % gefördert. Gleiches gilt für Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen oder Heizungsoptimierungsmaßnahmen – mit der Ausnahme, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen einen erhöhten Fördersatz von 50 % erhalten. Bei Wohngebäuden besteht zudem die Möglichkeit, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) einzureichen und damit einen Bonus von 5 % zu erhalten – allerdings nur auf den Teil der förderfähigen Kosten, der 30.000 EUR übersteigt. Der Gesamtfördersatz steigt damit auf bis zu 20 %.

Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich mit 50 % bezuschusst.

Für den Heizungstausch erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten – über die KfW-Heizungsförderung für Wohngebäude bzw. für Nichtwohngebäude.

Wer eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude anstrebt, kann über die KfW einen zinsgünstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss erhalten – für Wohngebäude bis zu 35 % auf einen Kreditbetrag von bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit, für Nichtwohngebäude bis zu 25 % auf 2.000 EUR pro m² Nettogrundfläche, insgesamt bis zu 10 Mio. EUR Kreditvolumen pro Vorhaben. Je nach erreichter Effizienzstufe und möglichen Boni – darunter der Bonus für Worst Performing Buildings sowie bei Wohngebäuden zusätzlich für serielle Sanierung – variiert die genaue Förderquote.

In Kürze

Wer wird gefördert?

Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, wie:

  • Energetische Sanierungen und Neubauten, die nach Fertigstellung den Standard eines Effizienzhauses erreichen
  • Einzelmaßnahmen, wie der Einsatz und die Optimierung neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz optimierter Anlagentechnik

Was wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Investoren, natürliche Personen, Unternehmen, Kammern und Verbände, freiberuflich Tätige

Wie wird gefördert?

  • Bei Neubauten erfolgt die Förderung als zinsgünstiges Darlehen
  • Bei Sanierung werden zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss oder alternativ Barzuschüsse gewährt

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